Infos und Vorschriften
- Für die Fahrzeuge und persönliche Ausrüstung wie Zelt, Stühle, etc. ist der Besitzer alleine verantwortlich. Es kann kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.
- Die Wiese darf nicht mutwillig zerstört werden, das bedeutet: Grillen mit offenem Feuer oder Burn-outs sind untersagt.
- Ab 22 Uhr gilt Nachtruhe, laute Musik und laufende Motoren sind in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr nicht erlaubt.
- Auf dem Gelände sowie bei den Ausfahrten gilt die StVO. „Don´t drink and drive!”
- Der Veranstalter hat auf dem Gelände für die Zeit des Treffens das Hausrecht und kann von diesem Gebrauch machen, sofern ein Teilnehmer grob gegen die Regeln verstößt.
- Mit dem Verweilen auf dem Gelände stimmt ihr allen oben genannten Punkten zu. Es bedarf hierzu keiner Unterschrift oder mündlicher Zustimmung.